- Genüge
- Ge|nü|ge 〈f.; -; unz.〉 genügend großes Maß, genügende Menge ● jmds. Forderungen, Ansprüchen \Genüge leisten od. tun jmds. F., A. befriedigen; zur \Genüge bis zum Überdruss; mir ist sein Leichtsinn zur \Genüge bekannt ich kenne ihn sehr genau [<ahd. ginuogi; → genug]
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Ge|nü|ge [mhd. genüege, ahd. ginuogī]:bes. in den Wendungen jmdm., einer Sache G. tun/leisten (geh.; jmdn. zufriedenstellen; eine Sache gebührend berücksichtigen; einer Forderung o. Ä. entsprechen: ihren Forderungen muss G. getan werden);zur G. (oft abwertend; in genügendem, ausreichendem Maß: diese Zustände kenne ich zur G.)* * *
Ge|nü|ge [mhd. genüege, ahd. ginuogī]: meist in den Wendungen jmdm., einer Sache G. tun/leisten (geh.; jmdn. zufrieden stellen; eine Sache gebührend berücksichtigen; einer Forderung o. Ä. entsprechen): seinen Forderungen muss G. getan werden; sie ... hatte ... in der Bewunderung für sie eine gewisse Erklärung und Entschädigung gefunden, die ihr für den Verlust zum Teil G. tat (Musil, Mann 524); G. [an etw.] finden, haben (geh. veraltend; mit etw. zufrieden sein); jmdm., einer Sache geschieht G. (jmds. Forderungen o. Ä. werden erfüllt, etw. wird in genügendem Maße beachtet): Soll der Staat zugrunde gehen, damit einem Mann G. geschieht? (Augstein, Spiegelungen 134); zur G. (oft abwertend; in genügendem, ausreichendem Maß): diese Zustände kenne ich zur G.; Dass sie (= die Erbtriebe) daher auch sehr wohl taxonomische Bedeutung haben, hat Heinroth ... zur G. bewiesen (Lorenz, Verhalten I, 109).
Universal-Lexikon. 2012.